Betonrecycling – Wertstoff für neue Bauaufgaben

Das Recycling von Beton dient der Einsparung primärer Rohstoffe.

Der Schutz der natürlichen Ressourcen genießt bei der Herstellung von Beton einen sehr hohen Stellenwert. Seit geraumer Zeit wird daher jede Möglichkeit genutzt, sogenannte rezyklierte Gesteinskörnungen anstelle von Kies oder Splitt, die aus natürlichen Lagerstätten gewonnen werden, einzusetzen. Dieses Recycling beginnt schon im Betonwerk. Überzähliger Frischbeton und das sogenannte Restwasser aus der Betonherstellung werden hier aufbereitet und fast vollständig der Produktion des Betons wieder zugeführt.

Aber auch Betonbauteile können am Ende der langen Lebensdauer eines Betonbauwerks nahezu vollständig als Baustoff wiederverwertet werden, sei es im Straßenbau oder als rezyklierte Gesteinskörnung bei der Betonherstellung. Die notwendigen technischen Regelwerke für das Betonrecycling liegen vor und sind bauordnungsrechtlich eingeführt.

Das Zement-Merkblatt B30 „Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung – R-Beton“ fasst die Anforderungen aus den verschiedenen Normen und Richtlinien auf acht Seiten praxisgerecht zusammen. Frischbeton, der entweder auf der Baustelle zu viel bestellt wurde oder bei der Fertigteilherstellung nicht benötigt wurde, landet in der Recyclinganlage des Betonwerks. Dort werden flüssige und feste Bestandteile effizient getrennt. Die festen Bestandteile werden anschließend den Lagerbeständen der Gesteinskörnungen für die weitere Betonherstellung zugeführt.

Das sogenannte Restwasser fällt nicht nur beim Frischbetonrecycling an, sondern auch beim Reinigen des Betonmischers, der Fahrmischertrommel oder der Betonpumpe. Fertigteil- und Transportbetonwerke verfügen über Wasseraufbereitungsanlagen, die es ermöglichen, dieses Restwasser wieder der Betonherstellung zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung von Restwasser als Zugabewasser regelt DIN EN 1008. Erhärtete Betonfertigteile und Betonwaren, die den hohen Ansprüchen der werkseigenen Qualitätskontrolle nicht genügen, werden im Werk so aufbereitet, dass das Material wieder dem Produktionsprozess zugeführt werden kann

Bauteile aus Beton können am Ende der Lebensdauer eines Bauwerks größtenteils verwertet werden. Bei der Verwendung von Betonfertigteilen und Betonwaren lässt sich das Prinzip „Produktrecycling vor Materialrecycling“ oft sehr gut realisieren. Einige tragende Bauteile aus Beton können im Ganzen demontiert und in anderen Bauwerken wiederverwendet werden. Aufgenommene Wegebefestigungen aus Betonsteinpflaster oder Betonplatten werden z. B. beim Bau von Deichen, Bus- und Straßenbahnhaltestellen wieder eingesetzt.

Andere Betonbauteile werden nach dem Abbruch eines Bauwerks in Brechanlagen zerkleinert und anschließend zu hochwertiger Gesteinskörnung aufbereitet. Die besten Voraussetzungen dafür schaffen weitgehend homogene Abbruchmaterialien. Die universelle Einsetzbarkeit von Beton für Fundamente, Wände, Stützen, Unterzüge und Decken bietet die Möglichkeit, ein Bauwerk mit geringer Anzahl unterschiedlicher Baustoffe zu erstellen.

Die betontechnologischen Einflüsse der rezyklierten Gesteinskörnung auf die Frischbetoneigenschaften lassen sich beim Mischungsentwurf berücksichtigen. Der Festbeton, der mit rezykliertem Material hergestellt und meist als ressourcenschonender oder R-Beton bezeichnet wird, besitzt praktisch dieselben Festigkeiten wie ein Beton, der nur mit natürlichen Gesteinskörnungen hergestellt wurde.

Die Besonderheiten des Einsatzes von rezyklierter Gesteinskörnung bei der Betonherstellung werden in den Normen DIN 4226-101 und DIN 4226-102 erfasst, welche die allgemeine Gesteinskörnungsnorm DIN EN 12620 ergänzen. In Abhängigkeit des Anteils von Fremdanteilen wie Ziegel oder Kalksandstein werden in diesen Normen Gesteinskörnungs-Typen definiert und festgelegt, wie Prüfungen und Produktionskontrolle bei der Herstellung der rezyklierten Gesteinskörnung durchzuführen sind.

Die Herstellung und Verwendbarkeit von Beton mit rezyklierter Gesteinskörnung ist in der DAfStb-Richtlinie „Beton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 mit rezyklierten Gesteinskörnungen nach DIN EN 12620“ geregelt. Diese Richtlinie ergänzt die Betonnorm DIN EN 206-1 / DIN 1045-2. Um die dauerhaftigkeits- und bemessungsrelevanten Eigenschaften des Beton gewährleisten zu können, legt die Richtlinie z. B. Grenzwerte für den Anteil der rezyklierten Gesteinskörnungen am Gesamtvolumen der Gesteinskörnung im Beton fest.

Soll von diesen Festlegungen abgewichen werden – die Herstellung von Beton mit bis zu 100 % rezyklierter Gesteinskörnung ist technisch prinzipiell möglich – müssen die Produkteigenschaften durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder eine Zustimmung im Einzelfall nachgewiesen werden. In Deutschland decken Recycling-Baustoffe heute schon fast 13%
des Bedarfs an Gesteinskörnung und ersetzen damit Rohstoffe, die sonst natürlichen Lagerstätten entnommen werden müssten. Angesichts der erschwerten Erschließung weiterer Lagerstätten natürlicher Gesteinskörnungen und Möglichkeiten, Bauschutt zu deponieren, wird das Recycling von Baustoffen in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen.

Beton bietet dafür die besten Voraussetzungen. Bauwerke wie die 2019 fertiggestellte Umweltstation in Würzburg zeigen, dass dabei keine Kompromisse bei der Gestaltung, Beanspruchbarkeit und Dauerhaftigkeit eingegangen werden müssen. Dafür wurde dieses Sichtbeton-Gebäude mit dem „Bundespreis Umwelt & Bauen“ ausgezeichnet. Auch für Betonwaren wie zum Beispiel Pflastersteine können heute rezyklierte Gesteinskörnungen eingesetzt werden.

InformationsZentrum Beton
https://www.beton.org


 

Ähnliche Artikel